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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
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Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, begünstigt werden.
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Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und können für erbrachte Leistungen eine Aufwandsentschädigung
erhalten.
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Alle Einrichtungen und Maßnahmen des Vereins dienen dem allgemeinen Erhalt der Traditionen und
harmonischen Zusammenlebens aller Einwohner in den beiden Ortsteilen sowie das Zusammenwachsen
beider Ortsteile.
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Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
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Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins weder einen
Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben noch auf Rücklagen.
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Der Verein kann für die Verwirklichung seiner Satzungszwecke Mittel an andere
Körperschaften im Sinne von § 58 Abgabeordnung weiterleiten.